Sicherheit wird bei uns GROSS geschrieben und somit auch die Absicherung!
Wir sind gut versichert durch die: |
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Generalagentur
Jens Krüger Exklusivvertreter/-in der Gothaer Versicherungsbank VVaG Kiebitzberg 3/ Am Ulmenmarkt, 18057 Rostock www.jens-krueger.gothaer.de |
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Einen Auszug unserer Versicherungsleistungen finden sie hier
5. Räumlicher Geltungsbereich
Soweit die geschriebenen Bedingungen keine abweichende Regelung enthalten, besteht Versicherungsschutz für Verkehrsverträge innerhalb und zwischen den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz, Monaco und San Marino.
8. Begrenzung der Versicherungsleistung
Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften der Pflichtversicherung entgegenstehen (§ 7a GüKG), ist die Leistung des Versicherers für alle im Versicherungsschein bezeichneten Risiken je Geschädigten und je Verkehrsvertrag begrenzt auf:
8.1 je Schadenfall
für Güter- und Güterfolgeschäden 2.000.000 EUR
für reine Vermögensschäden 600.000 EUR
für Inventurdifferenzen 250.000 EUR
8.2 je Schadenereignis
Der Versicherer leistet höchstens 2,0 Mio. EUR je Schadenereignis. Die durch ein Ereignis mehreren
Geschädigten entstandenen Schäden werden unabhängig von der Anzahl der Geschädigten und der
Verkehrsverträge anteilmäßig im Verhältnis ihrer Ansprüche ersetzt, wenn sie zusammen die äußerste
Grenze der Versicherungsleistung übersteigen.
8.3 pro Versicherungsjahr (Jahresmaximum)
8.3.1 Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt für alle Schadenereignisse der versicherten Verkehrsverträge
eines Versicherungsjahres 4,0 Mio. EUR.
8.3.2 Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt für alle Schadenereignisse aus Inventurdifferenzen
eines Versicherungsjahres 500.000 EUR.
8.3.3 Zusätzliche Begrenzung bei qualifiziertem Verschulden
Die Versicherungsleistung des Versicherers ist zusätzlich je Versicherungsjahr bei Schäden, die vom
Versicherungsnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen leitenden Angestellten durch
Leichtfertigkeit und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit entstehen werde,
herbeigeführt, durch Kardinalpflichtverletzung oder durch grobes Organisationsverschulden verursacht
worden sind, über die gesetzliche oder vertragliche Regelhaftung (§ 449 HGB-Korridor) hinaus
begrenzt bis maximal 600.000 EUR pro Schadenfall und -ereignis sowie auf 1,2 Mio. EUR pro Versicherungsjahr. § 113 VVG bleibt hiervon unberührt.
DIe kompletten Bedingungen zum Download als PDF finden Sie HIER.
!!! Eu-Lizenzen vorhanden !!!!
Firma Jahncke Express Versicherungsbestätigung (gültig bis 1.1.2012) |